... Facebook. Jedenfalls hat jetzt ein Richter in New York entschieden, dass das Social Network keineswegs irgendwelche Regularien verletzt habe, als im Rahmen des IPOs 2012 institutionelle Anleger vorab und exklusiv über bestimmte Schwächen im Geschäftsmodell von Facebook (hier war vor allem die mangelnde Präsenz in den Mobilnetzen in der Kritik) informiert wurden. Richter Robert Sweetmeint jedenfalls, dass der Verwaltungsrat von Facebook nicht verpflichtet war, entsprechende Analysen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Zudem habe es im Umfeld des Börsengangs genügend Hinweise auf die Schwächen von Facebook gegeben. Nun wollen die Kläger das Urteil erst einmal goutieren und dann sich entsprechende Maßnahmen überlegen und ergreifen.
Journalyse-Quelle: Wall Street Journal, 13.2.2013: Facebook Wins Ruling in Shareholder Case
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