1992: »Wir müssen alle 100 Jahre entflechten oder alle fünfzig oder zweihundert das hängt von der Entwicklung ab. Dann müssen wir die großen Unternehmen teilen. Alle hundert Jahre ein Entflechtungsgesetz. Als Notwehr des Staates.«
Eberhard Kartte, bis 1992 Chef des Kartellamtes
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