... soweit sind wir also schon. Jetzt entscheiden die Gerichte darüber, wo Händler ihre Produkte verkaufen dürfen. Der Schulranzenhersteller Sternjakob willte einem Händler verbieten, das Produkt Scout über Ebay zu verkaufen. Ein solches Verbot gibt es nicht, entschied das Landgericht Berlin.
Journalyse-Quelle: FAZ, 23.4.2009: "Für Ebay nicht zu schade"
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen