Freitag, 4. Juli 2014

Das Recht auf Vergessen! Können wir vergessen?

Nach einem Bericht des Wall Street Journals führt das Recht auf Vergessen, das die EU von Google verlangt, zu einigen absurden Situationen. So haben zwar Personen des öffentlichen Interesses keinen sonderlichen Anspruch auf "Vergessen", wenn aber die Namen von Normalbürgern in den Kommentaren zu einem Artikel erscheinen (hier ging es um einen Blogeintrag der BBC über den CEO von Merrill Lynch) dann kann es sein, dass dann die Sucheinträge bei Google gelöscht werden. Der Bericht weist aber darauf hin, dass dies nur gilt für die europäischen Versionen der Google-Suche. Wer über Google.com sucht, bekommt das ganze Menue wie gehabt.
Kommentar. Amerika ist die Hintertür gegen das Vergessen, lieber Besserwisser. Den wir hier nur nennen, damit er sein Recht auf Vergessen in Anspruch nehmen kann.

1 Kommentar:

Besserwisser hat gesagt…

Hier grast wieder mal ein Kamel :-)