Mittwoch, 7. August 2013

Soziale Nachhaltigkeit bei der IT-Beschaffung – ein erster Anlauf


Eine neue Mustererklärung für Hardware-Einkauf der öffentlichen Hand beachtet künftig auch soziale Nachhaltigkeitskriterien. Darauf haben sich der IT-Verband Bitkom und das Beschaffungsamt(BeschA) des Bundesministeriums des Innern geeinigt. (Im Bild Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA, und Dr. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Bitkom).
Die Mustererklärung orientiert sich an den so genannten Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO). Dazu gehört, dass die Produkte ohne Kinder- und Zwangsarbeit, ohne Diskriminierung aufgrund von Rasse, Hautfarbe oder Herkunft und ohne Beschneidung der Rechte der Arbeitnehmer hergestellt werden. 
„Mitunter wurde hart gerungen, aber dafür haben wir auch ein verbindliches Ergebnis erzielt. Das ist viel wert“, sagte Dr. Birgit Settekorn, Direktorin des BeschA. Bund, Länder und Kommunen geben jährlich über 19 Mrd. Euro für Informations- und Kommunikationstechnik und Dienstleistungen aus, davon 2,4 Mrd. für IT-Hardware. 

3 Kommentare:

Raimund Vollmer hat gesagt…

Es ist immer wieder schön zu sehen, wenn sich Apparatschiks auf allen Ebenen unserer Wirtschaft, Gesellschaft, Politik die Hand schütteln. Das baut uns so richtig auf.

Besserwisser hat gesagt…

Es lohnt ein kurzer Blick in das Feigenblatt namens Mustererklärung, in der es heißt: die Auftraggeberin kann von der Auftragnehmerin unter Setzung einer angemessenen Frist Abhilfe für den Fall verlangen, dass
• die Auftragnehmerin eine Ware liefert, bei deren Herstellung die Arbeitsbedingungen bei der Auftragnehmerin selbst, dem Produkthersteller oder den direkten Zulieferern des Produktherstellers (ohne ausschließliche Händlerfunktion) nicht den „Kernarbeitsnormen ILO“ entsprochen haben,
• die Auftragnehmerin oder der Produkthersteller den Nachweis gemäß ihrer jeweiligen Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ nicht vorlegen oder
• die Arbeitsbedingungen aus Gründen, die der Auftragnehmerin zuzurechnen sind, nicht im in der Eigenerklärung zur Einhaltung der „Kernarbeitsnormen ILO“ vorgesehenen Umfang überprüft werden können.

Was immer auch Abhilfe sein mag :-)

Anonym hat gesagt…

Apparatschickse ist auch nicht schlecht :-)