Donnerstag, 20. Dezember 2012

Datenschutzbeauftragter: Facebook darf Pseudonyme nicht verbieten...

.... meint Thilo Weichert, DSB in Schleswig-Holstein, und hat das Social Network aufgefordert, entsprechend seine Bestimmungen zu überdenken. Facebook hat nun zwei Wochen Zeit, auf diese Forderung zu antworten. Auch wenn Weichert  nur für Schleswig-Holstein sprechen kann, wird vermutet, dass sich andere Bundesländer seiner Interpretation der Gesetzeslage anschließen werden. Facebook besteht vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz von Kreditkarten und anderen Bezahlsystemen auf die Verwendung des Realnamens. In einer ersten Stellungnahme meinte eine Facebook-Sprecherin in einer Email, dass dieses Verfahren Verschwendung von Steuergeldern sei.
Kommentar. Facebook mag ja das alles anders sehen, aber das Argument mit der Verschwendung von Steuergeldern lässt darauf schließen, dass die Specherin eher amateurhaft operiert. Diese Bemerkung hätte sie sich verkneifen sollen. Es ist immer das dümmste Argument, das einem einfällt, wenn  einem nichts einfällt.

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