... meinten die Google-Gegner, allen voran der ModeMedienMacher LVMH. Doch beim Europäischen Gerichtshof scheint sich die Meinung durchzusetzen, dass die Eingabe eines Markenzeichens in eine Suchmaschine noch lange kein Missbrauch sei, selbst wenn die Eingabe eines Namens von Wettbewerbern genutzt wird, um für sich im Google-Umfeld zu werben.
Journalyse-Quelle: Washington Post, 22.9.2009: "EU court adviser backs Google on Net ads"
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