... Xbox 360, Internet Explorer und Windows Media Player. Jedendalls wäre dies so, wenn Motorola die einstweilige Verfügung durchsetzt, die ihr das Landgericht Mannheim erteilt hat. Es geht dabei um den Video-Standard H.264, auf den Motorola zwei Patente besitzt. Doch es ist unwahrscheinlich, dass Motorola die Verfügung tatsächlich anwenden lässt. Denn Microsoft müsste nur Berufung gegen das Urteil einlegen. Bekäme Microsoft dann Recht und Motorola hätte zuvor ihre Verfügung durchgesetzt, dann wäre Motorola haftbar für die Umsatzausfälle. Bereits in dem Augenblick, in dem Motorola dieser Berufung ausgesetzt wäre, müsste die Gesellschaft Hunderte von Millionen Dollar an Sicherungsleistung hinterlegen.
Journalyse-Quelle: Foss Patents, 2.5.2012
1 Kommentar:
gibt es diese Company noch? Ich dachte, dass sei jetzt Google?
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