,,, möchte man sagen, nachdem die Financial Times berichtete, dass der elektronische Flohmarkt keine LVMH-Produkte auf seinen Versteigerungen dulden darf - weder als Original, noch als Fälschung. So war 2008 entschieden worden. 40 Millionen Euro Strafe hatte damals ein französisches Gericht verlangt. Gegen das Urteil hatte Ebay Einspruch eingelegt. Nun soll die Firma 1,7 Millionen Euro zahlen, weil Original-Parfumes über Ebay in den Markt gekommen seien. anz schön happig...
Journalyse-Quelle: Financial Times, 30.11.2009: French court fines Ebay €1.7m
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