... entschied heute morgen Richter Andreas Voß vom Landgericht Mannheim. Motorolas Android-Smartphones nutzen unerlaubterweise das FAT-Patent EP0618540 von Microsoft. Motorola weigert sich bislang, an Microsoft eine Lizenzgebühr für das Dateisystem zu zahlen. Gegen Hinterlegung von Sicherheiten in Höhe von zehn Millionen Euro kann Microsoft nun eine einstweilige Verfügung gegen den weiteren Verkauf von Motorolas Android-Smartphones erwirken, Schadensersatz verlangen und den Rückruf sämtlicher betroffener Produkte aus dem Handel fordern. Motorola hat die Möglichkeit, gegen das Urteil beim OLG Karlsruhe Berufung einzulegen.
Kommentar. Damit Speicherinhalte einen langen Adressnamen haben können, gibt es das Dateisystem FAT. Eigentlich sind lange Namen eine reine Selbstverständlichkeit. Wenn man dafür ein Patent bekommt, ist das eine Frechheit. Und wenn man dann Lizenzen dafür einstreichen will, ist es eine Unverschämtheit. Wir - die Benutzer - hatten dereinst unter der Achtstellenregelung, die wir nicht erfunden haben (und auch nie erfunden hätten), fürchterlich gelitten. Die IT schafft Probleme, zu deren Lösung man die IT braucht. Und wenn sie dann dafür Patentrechte erhält, lässt dies auf ein sehr fragwürdiges Geschäftsgebahren schließen. Branchenweit, nicht nur microsoftspezifisch.
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