... zu installieren, um illegale Downloads ihrer Kunden zu verhindern. Das Europäische Gerichtshof verwarf damit die Entscheidung eines belgischen Gerichts gegen die Belgacom-Tochter Scarlet Extended aus dem Jahr 2004. Gegen das Unternehmen hatte SABAM geklagt. SABAM vertritt die Rechte von Autoren und Komponisten in Belgien. Der Einbau entsprechender Filter und deren Betrieb sei derart teuer, dass dies keinem Interet-Service-Provider zuzumuten sei.
Journalyse-Quelle: Wall Street Journal, 25.11.2011: EU Court Rules Against Web Filters
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen