... von Apple, meinen die Kalifornier. Sie möchten nun dem elektronischen Händler die Benutzung dieses Namens verbieten und verklagen ihn deshalb, wobei auch Schadensersatz in bislang nicht spezifizierer Höhe verlangt werden soll.
Seit dem 17. Juli 2008 sei der Begriff App Store ein registriereter Markenname von Apple. Das Angebot umfasse inzwischen 350.000 Produkte (Anwendungen, Inhalte, Spiele etc.)
Kommentar: In den Kommentarn zu dieser Meldung kommt mehrheitlich zum Ausdruck, dass dieser Streit den Leuten stinkt. Denn App kommt von Application, nicht von Apple, und Store ist nunmal Store. Beides sind Allgemeinbegriffe, die prinzipiell nicht schützenswert sind.
Nun - einer der Kommentatoren behauptet, dass er sich den Buchstaben "kleines i" habe schützen lassen. Er verlange jetzt von allen Herstellern, die den Buchstaben "i" auf ihren Tastaturen habe, Lizenzen. Und natürlich von Apple jede Menge Geld für "i"Phone, "i"Pod und "i"Pad. Ein wenig traurig scheint er darüber zu sein, dass in dem Begriff "AppStore" kein "i" vorkomme. "Just kidding..." heißt es am Ende seines Textes. Nur wenn man diesen Blödsinn, der allenfalls Juristen glücklich macht, ad absurdum führt, wird einem klar, dass Firmen wie Apple in ihrem Anspruch, dass ihnen alles gehört, schlichtweg ihre Macht und ihr Selbstwertgefühl überziehen. So gut ist Apple nun auch wieder nicht, dass es ein natürliches Anrecht auf ein Monopol habe. Im übrigen: Was wäre, wenn Steve Jobs nicht 1979 das Forschungszentrum von Xerox, das Palo Alto Research Center (PARC), besucht hätte und seine Augen nicht all das geklaut hätten, was dort an grafischen Benutzeroberflächen zu sehen gewesen ist. Bescheidenheit ist etwas, was der Computerbranche sehr gut anstünde. Sonst macht sie sich ganz einfach lächerlich.
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