... meldet das Bundesfinanzministerium. Da heißt es: "Die Pflicht zur Abgabe der elektronischen Bilanz und der elektronischen Gewinn- und Verlustrechnung soll um ein Jahr verschoben werden. So der Entwurf der Verordnung zur Festlegung eines späteren Anwendungszeitpunktes der Verpflichtungen nach § 5 b des Einkommensteuergesetzes, über den der Bundesrat am 17. Dezember 2010 entscheiden wird."
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