Donnerstag, 4. Februar 2010

Neon versus IBM: Die 1.000.000.000 Dollar-Klage...

... könnte man es nennen. Denn das ist die Summe, die es IBM-Kunden nach Meinung von Neon kosten kann, wenn sie den gesetzwidrigen Forderungen IBMs folgen würden. So heißt es wohl in der 24seitigen Klageschrift, die das Softwarehaus im Dezember 2009 gegen Big Blue eingereicht hat. Mit ihrer Software zPrime kann Neon bei IBM-Mainframes den Workload auf den Prozessoren so verteilen, dass die Kunden erheblich weniger an Softwarelizenzen an IBM zahlen müssen. Um diese Wanderung der Anwendungen hin zu preisgünstiger lizensierten Prozessoren zu unterbinden, hat Big Blue den Kunden Nachforderungen angedroht. Mehr noch: Jetzt holte IBM vor Gericht zu einem Gegenschlag aus und behauptet in einer 27seitigen Antwort, dass Neon mit ihrer Software die Eigentumsrechte von Big Blue verletze.
Neon wird vorgeworfen, dass sich das Unternehmen ebenso verhalte wie ein Handwerker, der seinen Kunden gegen eine Gebühr anbietet, die Fernsehkabelbox so zu manipulieren, dass man Bezahltfernsehen schauen kann ohne zu zahlen. Jetzt fordert der Mainframer, dass das Gericht Neons Aktivitäten stoppen solle, alle Gewinne einkassieren und an IBM überweisen solle. Und überhaupt: Das Gericht solle alle Übeltaten ahnden und IBM entschädigen.
Kommentar: Wer so vor Gericht zurückschlägt, ist an einer marktwirtschaftlichen Lösung nicht
interessiert. Das unterscheidet die IBM von heute deutlich von der der Antitrust-Jahre in der siebziger Dekade. Damals attackierten Amdahl & Co. Big Blue mit ihren steckerkompatiblen Systemen. IBM reagierte vor allem mit Preisnachlässen auf diese Angriffe. Das hat sie jetzt offensichtlich nicht mehr im Sinn. Sie ist sich ihres Monopols wohl zu sicher. Genau dies kann aber fürchterlich nach hinten losgehen. RV
Siehe auch HIER

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