... dies hat jedenfalls das oberste Verfassungsgericht Frankreichs entschieden, in dem es ein Gesetz zu Fall brachte, mit dem die französische Regierung das illegale Kopieren und Verteilen von "künstlerischen Werken" im Netz unterbinden wollte. Bürger, die der Piraterie von Film oder Musik verdächtig sind, sollten demnach durch ein Regierungskommittee per Email darüber informiert werden, dass ihre Schandtat entdeckt wurde. Sollten sie dann ihre Übeltäterei forsetzen, würden sie für ein Jahr vom Internet abgekoppelt. Das Gericht ist der Meinung, dass dies nicht Aufgabe der Exekutive, sondern der Gerichtsbarkeit sei. Nur ein Richter könne solche Strafen erlassen. Außerdem widerspreche das ganze Unterfangen der Verfassung, da es die Meinungsfreiheit und das Recht auf freien Konsum beeinträchtige.
Journalyse-Quelle: Wall Street Journal, 11.6.2009: "Sarkozy's Web-Piracy Fight Dealt Blow"
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