Nach dem Urteil. 🔽 ist es ratsam dass die Foristen ihre Drogengeschäfte einstellen und sich nur noch am Dealen von historischen Zitaten der Zeitung Welt beteiligen.
BGH, Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 35 Verbrechen des Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt sowie die Einziehung von Taterlösen über mehr als 500.000 Euro angeordnet. In neun Fällen waren zentrale Beweismittel Nachrichten des Angeklagten, die dieser zur Organisation des Drogenhandels über eine in der Taschenrechnerfunktion seines Mobiltelefons versteckten App "Anom" versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision gerügt, dass diese über das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika (USA) erlangten Daten nicht als Beweismittel in seinem Strafverfahren hätten verwertet werden dürfen. Der Bundesgerichtshof hat diese Beanstandung als nicht durchgreifend angesehen. Er hat entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie hier der Aufklärung schwerer Straftaten dienen. Link zur Pressemitteilung: https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025002.html
6 Kommentare:
„ Das ganze Leben ist ein Quiz
Und wir sind nur die Kandidaten
Das ganzen Leben ist ein Quiz
Ja, und wir raten, raten, raten!“
Hape Kerkeling
„Es gibt keine bessere Möglichkeit, sich der eigenen Dummheit zu vergewissern, als zu schreiben.“
Roger Willemsen auf der Frankfurter Buchmesse im Oktober 2012
„Bis zum Jahr XYZ ?? werden alle Menschen über 18 schon einmal in einer Talkshow gewesen sein.“
....das soll eine versteckte Quizfrage sein!
Nehme doch der Kandidat den Publikumsjoker.
Nach dem Urteil. 🔽 ist es ratsam dass die Foristen ihre Drogengeschäfte einstellen und sich nur noch am Dealen von historischen Zitaten der Zeitung Welt beteiligen.
BGH, Urteil vom 9. Januar 2025 - 1 StR 54/24
Das Landgericht hat den Angeklagten wegen 35 Verbrechen des
Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer
Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten verurteilt
sowie die Einziehung von Taterlösen über mehr als 500.000 Euro
angeordnet. In neun Fällen waren zentrale Beweismittel Nachrichten des
Angeklagten, die dieser zur Organisation des Drogenhandels über eine in
der Taschenrechnerfunktion seines Mobiltelefons versteckten App "Anom"
versandt hatte. Der Angeklagte hat mit seiner Revision gerügt, dass
diese über das Justizministerium der Vereinigten Staaten von Amerika
(USA) erlangten Daten nicht als Beweismittel in seinem Strafverfahren
hätten verwertet werden dürfen.
Der Bundesgerichtshof hat diese Beanstandung als nicht durchgreifend
angesehen. Er hat entschieden, dass die von den USA übermittelten Daten
als Beweismittel verwertbar sind, wenn sie wie hier der Aufklärung
schwerer Straftaten dienen.
Link zur Pressemitteilung:
https://www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2025/2025002.html
Danke für diesen wertvollen Ratschlag 🙏
Kommentar veröffentlichen