Montag, 13. Mai 2019

APPS & APPLE: Verbraucher können direkt klagen...

... gegen die Kalifornier, sagt der Supreme Court. Es geht um Praktiken App-Store von Apple, bei denen die Gesellschaft 30 Prozent an Vermittlungsgebühr für sich beansprucht und verlangt, dass alle Preise nach dem Komma die Endziffern 99 haben. Kunden haben sich über die zu hohen Provisionen beschwert und Klage eingereicht. Das sei statthaft, auch wenn Apple sagte, dass sie es ja nichht sei, die die Preise festlege. So berichtet das Wall Street Journal.

2 Kommentare:

Besserwisser hat gesagt…

Kann man auch Aldi oder Lidl wegen der Preise verklagen?

Ich empfehle einfach nicht kaufen!

Anonym hat gesagt…

Wird der Verbraucher verAPPLEt? Oder sollte er sich für ein günstiges Noname-Produkt entscheiden, bei dem er sich alles selbst Zusammenstöpseln muss. Ich finde es unerklärlich, dass ein Unternehmen für die Art seines Verkaufes verklagt werden kann. Niemand ist doch gezwungen, bei diesem Unternehmen zu kaufen. Apple verkauft doch weder Luft noch Wasser...