»Auch in der Datenverarbeitung bleibt
der jüngste Entwurf des Staatsvertrages
auf dem alten - bedenklichen - Kurs.
Jeder muss Auskunft über seine Meldedaten geben,
auch Verwalter und Vermieter über die ihrer Mieter -
sie können dazu sogar gezwungen werden.
Bei Behörden können die Rundfunkanstalten Daten abfragen,
ohne dass die Betroffenen Kenntnis darüber erlangen.«
Frankfurter Allgemeine Zeitung, 23.9.2010: "Zahltag 1. Januar 2013, über den neuen Entwurf eines Rundfunk-Staatsvertrags, der unter www.rlp.de jetzt veröffentlicht wurde.
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