Ich bedauere den Rückzug von Frauke Brosius-Gersdorf, weil nun die stets über uns schwebende - und eigentlich auch nicht zu beantwortende - Frage nach der Menschenwürde wieder aus der allgemeinen Wahrnehmung verschwindet. Die Menschenwürde ist kein wissenschaftlich klärbarer Begriff. Er liegt außerhalb "biologistischen" und jurististischen Denkens. Das gilt auch für den Begriff der Freiheit, der eigentlich in den Artikel 1 des Grundgesetzes gehört und auch in einem ursprünglichen Vorschlag (der SPD im Londoner Exil) für eine neue Verfassung dem der Menschenwürde hinzugefügt wurde. Ob etwas rechtswidrig, aber nicht strafbar ist, mag ja seltsam klingen und "denklogisch" paradox, aber deutlicher kann man doch gar nicht ausdrücken, dass es Lebenssituationen gibt, die sich nicht mehr eindimensional fassen lassen. Meiner Meinung nach - als jemand, der sich noch sehr gut an die Diskussion um den Paragraphen 218 Anfang der siebziger Jahre erinnern kann - war und ist jede Antwort darauf unbefriedigend, und es gehört zur Menschenwürde, dass diese Frage so empfunden wird. Frau Brosius-Gersdorf hätte vielleicht mit ihrer Position dieses wichtige Unbehagen gestärkt. Jetzt wird es möglicherweise wieder verdrängt. Offensichtlich sind wir heute nicht mehr in der Lage, offene Fragen auszuhalten. Vielleicht liegt es daran, dass es zuviele davon gibt. Menschenwürde beginnt immer mit mir selbst. Wann ich aber beginne, das kann ich selbst nicht bestimmen. Vielleicht ist auch der Begriff der Menschenwürde selbst unantastbar, auf jeden Fall unfassbar. Wir können uns ihm immer nur nähern. Danke.
Raimund Vollmer
37 Kommentare:
👍🙏
👏
Was bedeutet das?
Hätte die Juristin so argumentiert, wäre ich zufrieden gewesen.
Sie ist in ihrer Argumentation ( nicht Abwägung, denn das tat sie nicht) dem feministischen Zeitgeist gefolgt, der sich mit "mein Bauch gehört mir" ausgedrückt hat. Deutlich durfte sie das ja nicht sagen. Deshalb argumentierte sie wohl folgerichtig, aber im Ungefähren - so blieb großer Raum für Interpretationen.
Abgesehen von den Dupletten in den Schriften mit/von ihrem Mann, die sie bisher nicht aufgeklärt hat.
Die ganze Chose mit der Richterkür zeigt, wieviel Undemokratisches in unserer so brüchigen Demokratie steckt und dass das Schalmeiengeflöte von juristischer Unabhängigkeit und gottgleichem Verfassungsgericht einige ganz schiefe Töne in der Partitur hat.
Lob?
In Zukunft sollte das Verfahren der Richterwahl mit mehr Verantwortungsbewusstsein praktiziert werden.
Wenn dieses 'Unbehagen' in der Abwägung der Menschenwürde aber durch CDU-Abgeordnete ausgedrückt wird, dann geht das Geschrei los.
Die Frau denkt logisch und sagt: „Da die Menschenwürdegarantie nach herrschender Meinung nicht abwägungsfähig ist, wären bei Geltung der Menschenwürdegarantie für den Embryo ab Nidation Konflikte mit den Grundrechten der Schwangeren nicht lösbar. Ein Schwangerschaftsabbruch wäre dann unter keinen Umständen rechtmäßig, auch nicht bei Gefährdung des Lebens der Frau. Es ist aber bestehende Rechtslage, dass ein Abbruch bei medizinischer (§ 218a Abs. 2 StGB) und kriminologischer (§ 218a Abs. 3 StGB) Indikation legal ist. Die verfassungsrechtliche Lösung kann denklogisch nur sein, dass entweder die Menschenwürde abwägungsfähig ist oder für das ungeborene Leben nicht gilt.“
Darüber einfach mal kurz nachdenken bitte. Die Konflikte sind da - und es gibt keine „richtige“ Lösung. Oder wir verzichten einfach auf die Würde des Menschen und nehmen uns einfach die Freiheit…
Lieber Besserwisser, genau das habe ich ja versucht auszudrücken. Es gibt in der Tat keine "richtige" Lösung. Und das ist - gerade in diesen Zeiten - sehr, sehr menschlich.
Als in Polen die Regierung Einfluss auf die Richterwahl/Senatsbesetzung nehmen wollte, war Aufstand in ganz Europa.
Wenn bei uns in Hinterzimmern und eigenbestimmten Klausurgremien Verfassungsrichter ausgehandelt werden, die ein Parlament diskussionslos wählen soll, dann ist das lebendige Demokratie!
Wir halten offene Fragen nicht aus - wir brauchen schnell einfache Antworten, wie etwa 42
...für wen?
An wen richtet sich der Appell?
- Die CDU-Widersacher
- Die 'auswählenden' Parteien?
- Den Bundestag?
- Das Bundestagspräsidium oder Ältestenrat?
- Die Fraktionsführungen?
- Das jur. Auswahlgremium
- oder?
In der Informatik. Zum Beispiel gibt es Fragen, die Entscheidbar sind und Fragen, die nicht Nightbar sind. Bei Nightbar Fragen gibt es auch solche, die nur in Nicht- Polynominaler Zeit entscheid Bar sind.
Was Besserwisser aber negiert: die Dame spricht in dieser Argumentation nicht vom Abbruch in den ersten drei Monaten. Illegal aber straffrei.
Warum lässt sie das absichtsvoll aus, wo es doch um die Abwägung von Menschenwürden geht?
Und übrigens: außer Acht bleibt, eine Richterin kann abwägen so viel sie will, was sie will - logisch oder unlogisch. Aber das hat ein Ende. Sie muss zu einem Urteil kommen. Das erwartet man von ihr. Und das wurde in der Debatte gefordert.
Oder sollte die Professorin ans Jüngste Gericht berufen werden?
Fragen, die nicht Entscheidbar sind
Genau. Und das hat Brosius-Gersdorf in die binäre Enge getrieben.
Juristisch: im Urteil gibt es nur Antworten, auch wenn Fragen offen geblieben sind.
Soll das BVG etwa urteilen:
Diese offenen Fragen halten wir aus. Wir empfehlen, das Klagende und die Klägerin mögen sich gütlich einigen. Soweit das Klagende den Prozess nicht überlebt hat, sind die Klagegründe erloschen.
Da kennen Sie aber Juristen schlecht. Die entscheiden immer. Bis auf die B-G.
Genau! Wenn der Embryo ein Mensch ist, ist seine Würde ebenso unantastbar wie die der Frau. Falls die an der Schwangerschaft sterben würde, muss das Gericht also einen dieser beiden Menschen zum Tode verurteilen. Soll es würfeln?
Die reiten ihre Paragraphen, bis sie tot sind
🤔
An alle!
Ist Herrn Spahn noch am richtigen Platz? Der hat doch was versäumt.
Der sollte was so alles war, aus der Politik verschwinden!
Bezeichnend wie demokratisch wir bei unseren Themen ausbalaciert sind, ist die philosophische Debatte um Menschenwürde und das Herumeiern der Brosius dazu und der uns alle betreffenden Informationellen Selbstbestimmung, die gestern das BVG erneut ein Stück geschleift hat. Ermittler dürfen sich jetzt mit Unterstützung aus Karlsruhe in Handys und Computer einschleichen, mit Hilfe von digitalen Spionagewerkzeugen. Das betrifft uns alle.
Seit dem Volkszählungsurteil 1983 wird das Grundrecht der Informationellen Selbstbestimmung Stück um Stück geschleift - vom Parlament, vom BVG. Karlsruhe hat jetzt wieder versagt und nur müde an die Verhältnismäßigkeit erinnert.
Hat denn niemand begriffen, dass das eine feministische Scheindebatte ist?
Die selbstbestimmte Frau will für sich entscheiden und sich von nirgendwo reinreden lassen. Das verkünden sie doch fortwährend auf den Demos um den 18.
Und dem soll mit der Brosius-Gersdorf nachgeholfen werden.
Es ist eine Scheindebatte, denn es geht den Rechtsaußen der CDU um die Demontage von Merz.
Frage: Jens Spahn, was kann der eigentlich????
Warum halten sich denn die Philosophen, die Moraltheoretiker und Kirchen so auffällig zurück?
Geht's etwas tiefgründiger?
Ermittler dürfen Sicherheitslücken sogar so lange ausnutzen, wie es möglich ist. Anstatt vor ihnen zu warnen und sie schnellstmöglich zu schließen, um Schäden zu vermeiden und zu minimieren. Eigentlich hätten Nachrichtendienste doch die Aufgabe, Informationen zu sammeln und auszuwerten, um potenzielle Gefahren für die Sicherheit eines Staates (sprich seiner Bürger, Behörden und Unternehmen) frühzeitig zu erkennen und zu bekämpfen.
Man kann also sagen: Die Nachrichtendienste führen sich da absurdum. Vielleicht hätte Brosius-Gersdorf ja diesen groben Fehler in der Denklogik ebenfalls erkannt???
ad absurdum - shice Rechtschreibkorrektur
Warum? Das würde dem Mann doch nicht gerecht 🙈
Übrigens würde mir eine einzige Fähigkeit reichen - außer intrigieren und Geld verschleudern
Er kann schwafeln und westfälisch schunkeln 😎
Wann ist ein Mensch Mensch?
https://www.katholisch.de/artikel/4049-wann-ist-ein-mensch-mensch
Und der Mensch heißt Mensch
Weil er irrt und weil er kämpft
Und weil er hofft und liebt
Weil er mitfühlt und vergibt
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