... heißt es heute im Wall Street Journal. Es geht um eine Strafe von einer Milliarde Euro, die die EU-Kommusarin Neelie Kroes aus den Niederlanden verhängt hat. Selbst in diesen Zeiten, wo der Staat nur so mit Billionen um sich worft, ist eine Milliarde eine Summe, bei der man anfängt nachzudenken, ob eine Behörde - die Staatsanwaltschaft und Gericht zugleich spielen darf - wirklich so weit vorpreschen darf. Da kann man sich schon einmal fragen, ob das wirklich mit den Menschenrechten vereinbar ist. Hätte ein Vergehen, das eine solche Strafe verlangt, nicht vor ein ordentliches Gericht gehört, bei dem die Gewalten getrennt und nicht in einer Hand sind?
Intel, aber auch andere Antitrust-Angeklagten wie Saint-Gobain oder Schindler pochen auf ihren "Menschenrechten". Man ist soch in Juristenklreisen durchaus darüber einig, dass in bestimmten Kontexten tatsächlich ein Unternehmen sich unter den Schutz der Menschenrechte stellen kann. So das Wall Street Journal, das zu dem Experten zitiert, die sagen, dass man bei diesen Strafgeldern nicht mehr davon ausgehen kann, dass dies ein Kavaliersdelikt sei, sondern dass diese Beträge im Prinzip kriminelles Verhalten unterstellen. In diesem Fall gehört das Verfahren aber nicht mehr in die Hände der Exekutive, sondern der Jurisdiktionn.
Journalyse-Quelle: Wall Street Journal, 23.7.2009, Charles Forelle: "Intel Cites Human Rights In EU Fight On Antitrust"
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