1994: "Kommt jemand nach gewissenhafter Prüfung zu dem Ergebnis, dass er einen Menschen vorGefahr schützen muss, hat er das Recht, sich ausbnahmesweise gegen staatliche Anordnungen zu stellen."
Karl Lehmann als Vorsitzender der Deutschenn Bischofskonferenz über Pfarrer, die mit Abschiebung bedrohten Ausländern Kirchenasyl gewähren
3 Kommentare:
Das kann nicht nur für Pfaffen gelten!
(Pfaffen war der Vorschlag des Systems hier)
«Es gibt seit der Moderne keine Anerkennung einer religiösen Schutzzone, die von der Staatsgewalt ausgenommen wäre. Es gibt also keine kirchliche Immunität in ihren Räumen, sondern die Kirchen sind wie der private Raum vom Recht her geschützt als privater Teil. (…) Kirchenasyl soll eigentlich bedeuten, dass primär auch die Kirchenverantwortlichen anstelle der Flüchtlinge mit den Behörden ins Gespräch treten. Das setzt voraus, dass die Verantwortlichen der Kirche auch subjektiv überzeugt sind, dass den Flüchtlingen Unrecht geschieht und dass es sich lohnt, sich für sie einzusetzen. (…) Wenn die Flüchtlinge die Entscheidung aber selber treffen und den Eindruck haben, dass sie einen rechtsfreien Raum bekommen, dann glaube ich, ist das auch eine Schwierigkeit, die die Kirche nicht immer nur tolerieren kann.»
Urs Brosi, Schweizer Theologe, Kirchenrechtler und Chef Armeeseelsorger,
Wie immer gilt: Alles was vor dem „Aber“ steht, ist für die Tonne. Alles, was nach dem „Aber“ steht, hat den Zweck, exakt das Gegenteil dessen zu sagen, was vor dem „Aber“ steht.
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