2004: „Ob jemand Gefährder ist, muss erst mit den Ländern
verhandelt werden.“
Jörg Ziercke, Chef des Bundeskriminalamts, über Probleme des
Föderalismus bei der Terrorbekämpfung
15 Kommentare:
Anonym
hat gesagt…
Warum lange und föderal umständlich verhandeln? Das kann man doch am Samstag mit dem Lotto ausspielen. Spielen können sie doch alle, die Bürokraten - spielen mit der Demokratie!
Ja! „ Eine bundeseinheitliche verbindliche Definition des Gefährderbegriffes könnte nur nach vorheriger Änderung des Grundgesetzes erfolgen, weil die Gesetzgebungskompetenz für das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht gem. Art. 30, Art. 70 GG bei den Bundesländern liegt.“ Wikipedia
Der Journalist Kai Biermann und der Linguist Martin Haase kritisierten den Begriff auf ihrem Blog Neusprech: „Gefährder“ seien im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen, seien also letztlich Unschuldige.[14] Der Begriff gerät in Konflikt mit der Unschuldsvermutung, wenn „Gefährder“ behandelt würden wie Verdächtige oder Straftäter, wie von manchen Politikern gefordert wird. So forderte Christian Lindner (FDP) nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin, „Gefährdern“ elektronische Fußfesseln anzulegen.
Personen in Bayern können nach Paragraph 17 PAG sogar in Präventivgewahrsam genommen werden, ohne dass ein Anwalt beigestellt wird. Damit ist ein Betroffener schlechter gestellt als jeder Verdächtige einer Straftat, dem selbstverständlich ein Rechtsbeistand zusteht.
Update: Seit einer Änderung des Paragraphen 97 PAG aus dem Jahr 2021 muss Betroffenen dann ein Anwalt gestellt werden, wenn der Gewahrsam über Mitternacht des Folgetages hinaus andauert.
Das PAG erlaubte schon seit 2017, dass sogenannte „Gefährder“ mehr als zwei Wochen ohne Gerichtsverfahren eingesperrt werden dürfen. Diese Präventivhaft wurde im ersten Jahr nach Inkrafttreten in elf Fällen länger als zwei Wochen angewendet, wie eine Prüfkommission berichtete. Zwischen zwei Wochen und zwei Monaten habe die Zeit der Ingewahrsamnahme dabei betragen.
Unsere Gemütszustände werden ja derzeit mit allerlei Ansprachen in zahme Erregung versetzt oder herabgedämpft. Je nachdem. Wie wäre es, wenn die wichtigen Leute mal auch Gefährderansprachen in ihr Programm übernähmen? Die andere Art der Gefährderansprachen durch die Polizei taugen ja nichts bekanntlich. Deshalb müsste beispielsweise der zartstimmige Bundespräsident mal ran, zu den besten Sendezeiten an alle die hier sein wollen, aber damit hadern, die die Lebensweisen ihrer Heimatländer hier (modifiziert nach dem Lustprinzip) haben wollen und die über den Haufen fahren oder abstechen, die ihr Leben finanzieren, denen sollte mal Frank-Walter eine Gefährderansprache widmen. Auch der Kanzler, der Habeck, die Baerbock.... Den vielen Tausenden, die auch frustriert sind - wie wir schon lange. Den Millionen, die zum Staat, zur Gesellschaft, zum Gemeinwesen bestenfalls ihre Lethargie beitragen, aber große Erwartungen oder Forderungen haben. Die Bürger bekommen vielfach mahnende und fürsorgliche Worte zu hören in den üblichen Ansprachen. Solche gehören mal klarer und pointierter in solchen Gefährderansprachen formuliert, auch mit Aufforderungen und Handlungsaufträgen, die wir ja auch in den 'Festtagsansprachen' zu hören bekommen. Das wäre doch mal eine Idee - auch für die Bühnen der in den Startlöchern wartenden wahlkämpfenden Politiker auf den Marktplätzen in den nächsten Wochen.
In einer Welt, in der nichts mehr wirklich wichtig ist, in der man tun kann, was man will, besteht die Gefahr, daß Prinzipien, Wahrheiten und Werte, die in Jahrhunderten mühsam erworben wurden, auf die Müllhalde eines übertriebenen Liberalismus gekippt werden.
Johannes Paul II. (1920 - 2005), eigentlich Karol Wojtyla, polnischer Theologieprofessor, Erzbischof von Krakau, Kardinal, wurde 1978 erster polnischer Papst, in seiner Ansprache im Vatikan an die bayerischen Bischöfe, 4. Dezember 1992
15 Kommentare:
Warum lange und föderal umständlich verhandeln?
Das kann man doch am Samstag mit dem Lotto ausspielen.
Spielen können sie doch alle, die Bürokraten - spielen mit der Demokratie!
Gilt das auch heute noch - zwanzig Jahre später?
Ja!
„ Eine bundeseinheitliche verbindliche Definition des Gefährderbegriffes könnte nur nach vorheriger Änderung des Grundgesetzes erfolgen, weil die Gesetzgebungskompetenz für das allgemeine Polizei- und Ordnungsrecht gem. Art. 30, Art. 70 GG bei den Bundesländern liegt.“
Wikipedia
Der Journalist Kai Biermann und der Linguist Martin Haase kritisierten den Begriff auf ihrem Blog Neusprech: „Gefährder“ seien im juristischen Sinne nicht einmal Verdächtige, da gegen sie keine konkreten Hinweise vorliegen, seien also letztlich Unschuldige.[14] Der Begriff gerät in Konflikt mit der Unschuldsvermutung, wenn „Gefährder“ behandelt würden wie Verdächtige oder Straftäter, wie von manchen Politikern gefordert wird. So forderte Christian Lindner (FDP) nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz in Berlin, „Gefährdern“ elektronische Fußfesseln anzulegen.
Quelle: Wikipedia
....wenn Linguisten juristische Sachverhalte klären wollen und Wiki dazukommt.......😖
Personen in Bayern können nach Paragraph 17 PAG sogar in Präventivgewahrsam genommen werden, ohne dass ein Anwalt beigestellt wird. Damit ist ein Betroffener schlechter gestellt als jeder Verdächtige einer Straftat, dem selbstverständlich ein Rechtsbeistand zusteht.
Update: Seit einer Änderung des Paragraphen 97 PAG aus dem Jahr 2021 muss Betroffenen dann ein Anwalt gestellt werden, wenn der Gewahrsam über Mitternacht des Folgetages hinaus andauert.
Das PAG erlaubte schon seit 2017, dass sogenannte „Gefährder“ mehr als zwei Wochen ohne Gerichtsverfahren eingesperrt werden dürfen. Diese Präventivhaft wurde im ersten Jahr nach Inkrafttreten in elf Fällen länger als zwei Wochen angewendet, wie eine Prüfkommission berichtete. Zwischen zwei Wochen und zwei Monaten habe die Zeit der Ingewahrsamnahme dabei betragen.
Genau. Sagen Sie das mal dem Linguisten....
Davon waren vor Monaten auch Klimakleber betroffen, die Wiederholungstäter waren und neue Aktionen ankündigten
Klimakleber? Wer war das noch mal?
Klimakterium KleberInnen, bitte schön
Unsere Gemütszustände werden ja derzeit mit allerlei Ansprachen in zahme Erregung versetzt oder herabgedämpft. Je nachdem.
Wie wäre es, wenn die wichtigen Leute mal auch Gefährderansprachen in ihr Programm übernähmen?
Die andere Art der Gefährderansprachen durch die Polizei taugen ja nichts bekanntlich.
Deshalb müsste beispielsweise der zartstimmige Bundespräsident mal ran, zu den besten Sendezeiten an alle die hier sein wollen, aber damit hadern, die die Lebensweisen ihrer Heimatländer hier (modifiziert nach dem Lustprinzip) haben wollen und die über den Haufen fahren oder abstechen, die ihr Leben finanzieren, denen sollte mal Frank-Walter eine Gefährderansprache widmen.
Auch der Kanzler, der Habeck, die Baerbock....
Den vielen Tausenden, die auch frustriert sind - wie wir schon lange. Den Millionen, die zum Staat, zur Gesellschaft, zum Gemeinwesen bestenfalls ihre Lethargie beitragen, aber große Erwartungen oder Forderungen haben.
Die Bürger bekommen vielfach mahnende und fürsorgliche Worte zu hören in den üblichen Ansprachen. Solche gehören mal klarer und pointierter in solchen Gefährderansprachen formuliert, auch mit Aufforderungen und Handlungsaufträgen, die wir ja auch in den 'Festtagsansprachen' zu hören bekommen.
Das wäre doch mal eine Idee - auch für die Bühnen der in den Startlöchern wartenden wahlkämpfenden Politiker auf den Marktplätzen in den nächsten Wochen.
Nachdenkenswert
In einer Welt, in der nichts mehr wirklich wichtig ist, in der man tun kann, was man will, besteht die Gefahr, daß Prinzipien, Wahrheiten und Werte, die in Jahrhunderten mühsam erworben wurden, auf die Müllhalde eines übertriebenen Liberalismus gekippt werden.
Johannes Paul II. (1920 - 2005), eigentlich Karol Wojtyla, polnischer Theologieprofessor, Erzbischof von Krakau, Kardinal, wurde 1978 erster polnischer Papst, in seiner Ansprache im Vatikan an die bayerischen Bischöfe, 4. Dezember 1992
Kommentar veröffentlichen