Mittwoch, 8. Mai 2024

Zum Tage der Verabschiedung des Grundgesetzes am 8. Mai 1949

 „Die Achtung und der Schutz der Freiheit und der Würde der Persönlichkeit sind die unveräußerlichen Grundlagen des staatlichen und gesellschaftlichen Lebens der deutschen Republik.“

1944: Richtlinien für eine deutsche Staatsverfassung der im Londoner Exil lebenden Sozialdemokraten

Achtung und nicht nur Schutz, Freiheit und Würde auf selber Augenhöhe, staatliches Leben statt staatlicher Gewalt - dieser Vorschlag aus dem Exil hätte mir persönlich besser gefallen, zumal in dem Artikel 1 des Grundgesetzes dasnWort "Freiheit" überhaupt nicht vorkommt. Raimund Vollmer

12 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Hätte, Hätte – Fahrradkette!
In der Kürze liegt die Würze!!!!!

Finde unsere §1 besser – sagt alles.

Anonym hat gesagt…

Die Bedeutung liegt nicht in der Formulierung, sondern in der Realität.
Was ist aus "Die Würde des Menschen ist unantastbar " geworden. In fast allen Paragraphen danach ( und je jünger desto stärker) wird die Würde angetastet.

Anonym hat gesagt…

Die SPD-Formulierung ist viel schwächer.
Es sind nur "Grundlagen" postuliert, die dann für den sozialistischen Weltfrieden eingemauert werden können.
Was wir in Artikel 1 und 2 haben ist viel klarer.
In Artikel 1 kommt mit den Allgemeinen Menschenrechten die Freiheit vor, die dann später klarer definiert wird.

Raimund Vollmer hat gesagt…

Die SPD-Forumlierung ist deshalb stärker, weil sie schwächer ist. Erstens wird nicht der Staat und dessen Gewalt, sondern das Leben über alles gestellt. Und der Begriff der Freiheit ist enthalten. Wir Deutschen haben unsere Probleme mit der Freiheit - vor allem dann, wenn sie uin Konkurrenz zum Frieden steht. Übrigens fehlt im Grundgesetz auch der Begriff der Brüderlichkeit, der ja immerhin für die Mutter aller Menschenrechte in Europa, für die Französische Revolution, Teil der Dreifaltigkeit - neben Gleichheit und Freiheit - war. Spontan würde ich sagen: Da ist zuviel Carl Schmitt (NSDAP-Mitglied) und zu wenig Carlo Schmid (SPD) drin... Immerhin schützt die Verfassdung uns vor den Staat, aber im Artikel 1 wird es sofort umgedreht, indem sich der Staat in die Verpflichtung nimmt für Werte, die er zu verletzen allzu oft geneigt ist.

Anonym hat gesagt…

Nicht was da steht ist entscheidend, sondern was ist.
Die Würde z.B. ist zu achten und zu schützen als Verpflichtung a l l e r staatlichen Gewalt.
Im vorgeblichen der Demokratie wird weder geachtet noch geschützt vom Parlament bis runter zur Gemeindeverwaltung.
Die Würde des Juchtenkäfers ist mindestens gleichrangig mit der des Menschen.
Gibt es eigentlich eine Untersuchung, welche Verwaltungsvorschriftennicht der Menschenwürde entsprechen?

Raimund Vollmer hat gesagt…

Verdammt gute Frage! Danke!!!

Anonym hat gesagt…

Immer zu!
Woyzeck

Anonym hat gesagt…

Und weil zuletzt bei jeder Dichtungsweise
Moralien uns ernstlich fördern sollen,
So will auch ich in so beliebtem Gleise
Euch gern bekennen, was die Verse wollen:
Wir stolpern wohl auf unsrer Lebensreise,
Und doch vermögen in der Welt, der tollen,
Zwei Hebel viel aufs irdische Getriebe:
Sehr viel die Pflicht, unendlich mehr die Liebe.
J.W. v. Goethe
Das Tagebuch
Vollmer Verlag Wiesbaden

Anonym hat gesagt…

"Die Beamten können nicht den ganzen Tag mit dem Grundgesetz unter dem Arm herumlaufen.“
Hermann Höcherl CSU 1963,
Bundesinnenminister zum Abhörskandal, als der Verfassungsschutz von den Alliierten Telefone abhören ließ.

Anonym hat gesagt…

Können sie doch - sind nur 65 Seiten 😎

Anonym hat gesagt…

Nein.
Es geht nur um Grundlagen. Und erst kommt das staatliche und dann erst das gesellschaftliche Leben.
Lauter Sicherheitsbügel für den Sozialismus, den die SPD damals angestrebte - und bei Linken und Jusos immer noch gedacht wird.
Wie kann man eine solche schwammigen Formulierung besser finden?

Anonym hat gesagt…

Das Leben wird über alles gestellt? Wo denn?