Kommentar: Einer wie Heinrich Heine, der mit seinem „Buch der Lieder“ 1827, also vor bald 200 Jahren, einen Bestseller landete, ärgerte sich dereinst über die vielen Raubkopien, die davon gemacht wurden. Hätten die Verleger die Lizenz zum Nachdruck bezahlt, hätte er nie bei seinen reichen Verwandte betteln müssen. Raubdrucke waren damals üblich – und lassen das Verlagswesen nicht minder autorenverachtend dastehen wie heute die AI-Konzerne, die ihre Maschinen hemmungslos mit Werken füttern, deren Copyrights die Verlage für sich reklamieren. Die eigentlichen Urheber gehen ohnehin leer aus. Es war ein Gesetz notwendig, als Zeitungsverleger ihre Archive ins Netz stellten, ohne die Autoren zu fragen oder zu entlohnen. Erst nachdem die Jurisprudenz festgestellt hatte, dass das Internet erst nach 1994 als ein allgemeines neues Medium gesehen werden darf, für die sich die Verleger die Rechte gesichert hatten, war klar, dass sie ihre Autoren für alles, was davor war, bezahlen mussten. Freiwillig haben sie es nicht getan.
Es ist deshalb eine schäbige Diskussion, bei der sich die Verlage nicht schämen, sich nunmehr hinter den Rechten ihrer Autoren zu verstecken, die sie in den Jahrhunderte davor so oft im Stich gelassen haben. R.V.