„Nein, und die Engländer sind da irrsinnig streng. Wenn also – ich sage das einmal im Deutschen – ein Regierungsrat sich als Kandidat aufstellen lässt, ist er am nächsten Tag ohne Pension.“
Theodor Eschenburg (1904-1999), deutscher Politikwissenschaftler am 21. Oktober 1994 in der Wochenzeitung Die Zeit. Wobei Beamte in England „Civil Servants“ genannt werden und damit auch die Angestellten im Öffentlichen Dienst umfasst. Sie können sich nicht beurlauben lassen, sondern müssen ihre Arbeitsstelle kündigen. Diese Bestimmung (Gesetz) gilt seit 1975.
Der Deutsche Bundestag zählt 179 Beamte/Angestellte im Öffentlichen Dienst. Damit ist diese Berufsgruppe überproportional im Parlament repräsentiert. Der Deutsche Bundestag hat 630 Mitglieder.
7 Kommentare:
Zwischen Beamten und Angestellten würde ich schon unterscheiden. Aber beamtete Mitarbeiter im öffentlichen Dienst – Lehrer, Richter, Polizisten oder Finanzbeamte – sollten meiner Meinung nach bei Ihrem Leisten bleiben. Immerhin haben sie einen Amtseid geschworen, Der ihre Entscheidungsfreiheit im Parlament deutlich einschränkt. Ein gravierendes Manko, gerade jetzt, wo massive Reformen des Staatsgebildes dringend notwendig sind.
So wird auch im Parlament Beamtenmikado gespielt - wer zuerst etwas bewegt, hat verloren! Dank unserer vielen Beamten im Parlament bewegt sich schon seit 40 Jahren in Deutschland nichts mehr
Eine ähnlich üble Geschichte sind die vielen Gewerkschafter, die zwischen Funktionär, Bundestag und Gewerkschaftsführung floaten, immer schön abgesichert - und immer Lobbyisten.
Das stimmt Absolut: weil sie ihren Beruf einen Nagel hängen müssen oder ihre Firma von anderen Steuern lassen, sind Unternehmer wie Kaufleute oder Handwerker und auch Freiberufler. Leider die absolute Ausnahme im Parlament, ebenso vielen Hausfrauen und Mütter, vor allem solche mit Kindern.
Bitte den Punkt nach Freiberufler streichen und mit einem kleinen geschriebenen leider weiterlesen. Da hat die Sprach-Eingabe meine Satz-Melodie offenbar falsch interpretiert.🥴
Der Amtseid, wie auch die sonstigen Amtspflichren gelten während der Zeit im Bundestag nicht mehr.
Das stimmt, aber: Der beamtenrechtliche Amtseid (§ 64 BBG bzw. § 38 BeamtStG) beinhaltet das Versprechen, das Grundgesetz und die Gesetze zu wahren. Diese Treuepflicht gegenüber der Verfassung erlischt durch das Mandat nicht. Zudem bleiben laut § 5 Abs. 1 Satz 2 AbgG bestimmte Kernpflichten wie die Amtsverschwiegenheit und das Verbot der Annahme von Belohnungen oder Geschenken ausdrücklich auch während des Ruhens bestehen.
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