»Mit der Menschenwürde wäre es nicht vereinbar, wenn der Staat das Recht für sich in Anspruch nehmen könnte, den Menschen zwangsweise in seiner ganzen Persönlichkeit zu registrieren und zu katalogisieren, sei es auch in der Anonymität einer statistischen Erhebung, und ihn damit wie eine Sache zu behandeln, die einer Bestandsaufnahme in jeder Beziehung zugänglich ist.«Fundsache im Archiv Raimund Vollmer, zitiert nach einem Artikel in der Wochenzeitung Die Zeit vom 16. März 1983
Freitag, 4. Juli 2014
Rück-Click 1969: Das Bundesverfassungsgericht zur Sache Mensch
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