Das zuständige Finanzamt entscheidet, ob eine Tätigkeit als künstlerisch freischaffend oder als gewerblich einzustufen ist. Das Verfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Grundlage sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch (EStH).
6 Kommentare:
....und fordert dazu Anerkennung von anderen.
Das war schon immer so.
" schafft "?
Das zuständige Finanzamt entscheidet, ob eine Tätigkeit als künstlerisch freischaffend oder als gewerblich einzustufen ist. Das Verfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Grundlage sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch (EStH).
Künstler wird man aus Verzweiflung.
Ernst Ludwig Kirchner (1880 - 1938 (Freitod)), Pseudonym: Louis de Marsalle; deutscher Maler, Grafiker und Bildhauer
Große Künstler haben kein Vaterland.
Wehe dem Künstler, der kein Verzweifelter ist!
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