OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2025 - 16 U 9/23, n. rkr.
"Stützt sich die Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte sog. html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden."
8 Kommentare:
...anstürmende scheitern und die seetüchtigen vorbeisegeln.
Trump lässt grüßen
Mal sehen ob an ihm viele scheitern.
OLG Frankfurt a.M., Urteil vom 27.03.2025 - 16 U 9/23, n. rkr.
"Stützt sich die Berichterstattung über rechtsextremistische Inhalte eines Chatverlaufs einer namentlich benannten Person auf eine von einem Hacker erstellte sog. html-Datei, muss die Authentizität der Datei und die Vertrauenswürdigkeit des Hackers besonders sorgfältig geprüft werden."
Pressetext: https://ordentliche-gerichtsbarkeit.hessen.de/presse/hohe-anforderungen-an-die-pruefung-der-zuverlaessigkeit-einer-quelle
Sind verfassungsschützende Hacker vertrauenswürdig?
Das sind doch diese obskuren Typen mit Schlapphut…
Trump gestrandet? Oder gar versandet? Ist an mir vorbeigegangen…
Ein guter Journalist braucht viel Charakter und – wenig Tinte.
Unbekannt
Quelle: Aachener Kritische Revue, 1891-94
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