Das zuständige Finanzamt entscheidet, ob eine Tätigkeit als künstlerisch freischaffend oder als gewerblich einzustufen ist. Das Verfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Grundlage sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch (EStH).
....und fordert dazu Anerkennung von anderen.
AntwortenLöschenDas war schon immer so.
" schafft "?
AntwortenLöschenerschafft oder bildungssprachlich ausgedrückt kreiert
LöschenDas zuständige Finanzamt entscheidet, ob eine Tätigkeit als künstlerisch freischaffend oder als gewerblich einzustufen ist. Das Verfahren ist in jedem Bundesland unterschiedlich. Grundlage sind das Einkommensteuergesetz (EStG) und das Amtliche Einkommensteuer-Handbuch (EStH).
AntwortenLöschenKünstler wird man aus Verzweiflung.
AntwortenLöschenErnst Ludwig Kirchner (1880 - 1938 (Freitod)), Pseudonym: Louis de Marsalle; deutscher Maler, Grafiker und Bildhauer
Große Künstler haben kein Vaterland.
AntwortenLöschenWehe dem Künstler, der kein Verzweifelter ist!
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